Am Mittwoch, den 14. Dezember um 14 Uhr findet die Urteilsanhörung bezüglich des Verfahrens gegen den Erlass vom 30. Dezember 2021 statt.
Zuvor hat sich die Berichterstatterin jedoch am Montag, den 12. Dezember 2022, zu Wort gemeldet, um ihre Stellungnahme abzugeben und uns so einen Einblick in die Tendenz zu geben, der der Staatsrat voraussichtlich folgen wird.
Hier ist alles, was Sie über diesen neuen Wendepunkt in der Geschichte von CBD wissen müssen.
Erinnerung an die Fakten rund um das Verbot von CBD-Blüten
Am 30. Dezember 2021 wird ein Erlass veröffentlicht, der "den Verkauf von rohen Blüten oder Blättern in jeglicher Form, allein oder in Mischung mit anderen Zutaten, den Besitz durch Verbraucher und den Verzehr" verbietet.
Die gesamte CBD-Branche und insbesondere UPCBD - bei der wir stolz darauf sind, ein Verwaltungsmitglied zu sein - mobilisierten sich. Es wurde schnell ein référé-liberté beim Staatsrat eingereicht, um diesen jeder Logik widersprechenden Erlass auszusetzen.
Es folgte eine komplizierte Zeit, in der viele Unternehmer schließen und aufgeben mussten, weil sie ihr Hauptprodukt nicht verkaufen konnten. Es sei daran erinnert, dass Blumen im Durchschnitt etwa 70% des Umsatzes eines CBD-Ladens ausmachen. Es ist daher für unsere gesamte Branche von entscheidender Bedeutung, dass wir alle Hanfprodukte frei verkaufen dürfen.
Am 24. Januar 2022 entschied der Staatsrat zugunsten des CBD-Marktes und setzte den Erlass aus. Von da an konnte der Verkauf von Blüten, Kräutertees und anderen Mischungen wieder aufgenommen werden.
Am Montag, dem 12. Dezember 2022, also 48 Stunden vor der für die gesamte CBD-Branche entscheidenden Anhörung, gab die öffentliche Berichterstatterin ihre Stellungnahme ab, die rein informativen Charakter hat.
Am Montag, den 12. Dezember: Wie ist die Meinung der öffentlichen Berichterstatterin?
Diese entschied zu unseren Gunsten. In ihrer Stellungnahme fordert sie unter anderem die Nichtigerklärung von Artikel 1, II des Erlasses - dem Artikel, der den Verkauf von Blumen verbietet - mit der Begründung :
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dass die Auflage, die Blumen nur zur Herstellung von Extrakten zu verwenden, unverhältnismäßig war
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dass das Verbot des Verkaufs und des Konsums von Blumen im Vergleich zum EU-Recht (das dies zulässt) eine Benachteiligung darstellt und somit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Diese Stellungnahme ist rechtlich nicht bindend, soll aber die Tendenz vorgeben, der der Staatsrat bei der morgigen Anhörung (Mittwoch, 14. Dezember 2022) folgen dürfte.
Die Stellungnahme der öffentlichen Berichterstatterin ist daher eine sehr gute Nachricht für die gesamte CBD-Branche, und wir freuen uns auf die Anhörung vor dem Staatsrat morgen Nachmittag.
Was steht für die CBD-Branche auf dem Spiel?
Die Entscheidung des Staatsrats wird mit Spannung erwartet, da sie der Gesetzgebung rund um CBD-Blüten eine Richtung geben soll, sobald die Aussetzung des Erlasses beendet ist. Werden die Blüten wieder erlaubt sein oder wird es Einschränkungen geben?
Der neue Erlass vom 30. Dezember 2021 sah vor, die Begrenzung des THC-Gehalts in CBD-Produkten von 0,2 % auf 0,3 % anzuheben. Wird dies weiterhin der Fall sein?
Im letzten Jahr war unser Markt stark betroffen, da die Umsätze aufgrund des Verkaufsverbots von CBD-Blüten und Kräutertee zurückgingen. Es ist klar, dass ein Verkaufsverbot für Blüten nicht nur zu erheblichen Einkommensverlusten für die Marktteilnehmer führen würde, sondern auch Tausende von Arbeitsplätzen gefährden würde. Ganz zu schweigen von den Konsumenten, die, weil sie keinen Ersatz für Cannabis finden, auf andere, weit weniger legale Lösungen ausweichen könnten.
Eine entscheidende Anhörung für die gesamte CBD-Branche
Die entscheidende Anhörung über die Zukunft der CBD-Blüten wird also am Mittwoch, den 14. Dezember stattfinden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, sobald wir mehr wissen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel über den Erlass vom 30. Dezember 2021 und in unserem Artikel über die Aussetzung des Erlasses.